Liebe Gäste,
um den Überblick über die aktuellen Richtlinien bzgl. der Eindämmung des Coronavirus bei einem Besuch bei uns zu behalten, haben wir hier einen link auf dem ihr das wichtigste über die für Berlin geltenden Verordnungen nachlesen könnt.
*Respekt ist das wichtigste*
Anwesenheitsdokumentation
Weiterhin besteht die Pflicht zur Führung einer Anwesenheitsdokumentation für die Verantwortlichen für
Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation nur, soweit geschlossene Räume betroffen sind. In Gaststätten gilt diese Verpflichtung jedoch unabhängig davon, ob sich die Gäste in geschlossenen Räumen oder im Freien aufhalten, es sei denn, es handelt sich ausschließlich um die Abholung von Speisen und Getränken. Die Dokumentation muss die folgenden Angaben enthalten:
Es müssen die Kontaktdaten aller Anwesenden aufgenommen werden. Das Hinterlassen von geschäftlichen Kontaktdaten ist nicht möglich.
Die Anwesenheitsdokumentation ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren oder zu speichern. Die Anwesenheitsdokumentation ist den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Kontrolle oder zur Nachvollziehung möglicher Infektionsketten auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von vier Wochen ist die Anwesenheitsdokumentation zu löschen bzw. zu vernichten.
Quelle/Stand 10.10.2020